Wissenswertes

Bitte beachten Sie, dass in der Regel die Leistungen von der Kasse nicht übernommen werden.

Jedoch:
Nach wie vor ist auf Antrag der Patienten die außervertragliche Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich
- insbesondere dann, wenn die approbierten Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten haben.

Meinen Sie, dass es bei Ihnen der Fall ist, dann wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Haben Sie Fragen, dann können Sie  eine mail  schicken.

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